Allgemeine Verkaufsbedingungen (Stand: Juli 2023)
I. Geltungsbereich und Vorbemerkung
1. Der im Rahmen der Reservierung genannte Rechtsträger (nachfolgend „MAX & MORITZ APPARTEMENTS“ genannt) vermietet an den Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) das vereinbarte Gästezimmer in der vereinbarten Zimmerkategorie und mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend „Gästezimmer“ genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Beherbergungsverträge zur Vermietung von Gästezimmern sowie alle in diesem Zusammenhang in der jeweiligen Unterkunft für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich in Textform vereinbart.
3. Bei Verweisen auf Ziffern wird immer auf die vorliegenden AGB Bezug genommen, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.
4. Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten jedoch für alle Geschlechter.
II. Vertragsschluss
1. Mit der Reservierung eines Gästezimmers bietet der Gast MAX & MORITZ APPARTEMENTS den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. MAX & MORITZ APPARTEMENTS kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags ablehnen.
Der Beherbergungsvertrag zwischen MAX & MORITZ APPARTEMENTS und dem Gast kommt mit dem Zugang der MAX & MORITZ APPARTEMENTS-Reservierungsnummer beim Gast oder mit der Übergabe bzw. der Übermittlung des Zugangscodes (siehe Ziffer IV.1.) an den Gast zustande – je nachdem, was zeitlich früher eintritt.
Die MAX & MORITZ APPARTEMENTS-Reservierungsnummer wird dem Gast entweder per E-Mail oder Fax, telefonisch oder vor Ort in der Unterkunft persönlich mitgeteilt. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die er von Dritten (z.B. von Online-Buchungsportalen für Gästezimmer) erhält, mit der Reservierungsnummer von MAX & MORITZ APPARTEMENTS nicht identisch sind.
2. Angebote von MAX & MORITZ APPARTEMENTS zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich, solange keine MAX & MORITZ APPARTEMENTS-Reservierungsnummer beim Gast zugegangen ist.
3. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Gästezimmers oder auf Erfüllung von speziellen Wünschen, die über die Überlassung eines Gästezimmers der gebuchten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung hinausgehen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Überlassung eines Parkplatzes, es sei denn, dieser wurde explizit mitgebucht und die Buchung des Parkplatzes wurde von MAX & MORITZ APPARTEMENTS bestätigt.
III. Reservierung, Langzeitbuchungen, Stornierung, Nichtinanspruchnahme des Gästezimmers
- 1. Standardmäßige Reservierungsbedingungen, die für Buchungen einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen gelten: Vollständige Rückerstattung für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Check-in. Gäste, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 14 Tage vor dem Check-in-Datum erfolgen. Danach wird bis 7 Tage vor dem Check-in eine Rückerstattung in Höhe von 50 % ausgegeben. Anschließend wird keine Rückerstattung mehr ausgegeben.
- 2. Stornierungsbedingungen für Langzeitbuchungen, die für Buchungen gelten, die eine Aufenthaltsdauer von 30 Tage überschreiten: Vollständige Rückerstattung bei Stornierungen bis 30 Tage vor dem Check-in. Danach sind die ersten 30 Tage des Aufenthalts nicht mehr erstattungsfähig.
- 3. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag gemeint.
Bezüglich aller nicht rechtmäßigen/fristgerechten Stornierungen durch den Gast und aller Stornierungen durch MAX & MORITZ APPARTEMENTS gilt, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichend vereinbart:
MAX& MORITZ APPARTEMENTS steht es in diesem Fall frei, das Zimmer anderweitig zu vermieten; dem Gast steht es in jedem Fall frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von MAX & MORITZ APPARTEMENTS höher sind.
- 4. Sofern der Gast bis 06.00 Uhr auf den gebuchten Anreisetag folgenden Tag nicht erscheint und eincheckt, wird die Buchung seitens MAX & MORITZ APPARTEMENTS storniert. Entsprechend gelten die Vereinbarungen gem. Ziff. III Abs. 1.
Unter dem nachfolgenden Begriff „Anreisetag“ ist der erste Tag des Buchungszeitraums gemeint. Der nachfolgende Begriff „Abreisetag“ ist der entsprechende letzte Tag des Buchungszeitraums.
IV. An- und Abreise
1. MAX & MORITZ APPARTEMENTS stellt dem Gast das Gästezimmer in der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag ab spätestens 15:00 Uhr zur Verfügung.
Auf eine frühere Bereitstellung des Gästezimmers hat der Gast keinen Anspruch. Für den Zugang zur Unterkunft und zum Gästezimmer erhält der Gast beim Check-In entweder an der Rezeption, an dem in der Unterkunft befindlichen Check-In-Automaten oder beim Online Check-In einen Zugangscode.
2. Am Abreisetag hat der Gast sein Gästezimmer bis spätestens 12:00 Uhr zu räumen und unbeschädigt zurückzugeben.
Im Falle eines verspäteten Check-Outs kann MAX & MORITZ APPARTEMENTS dem Gast aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung den Übernachtungspreises des Vortages abzüglich 10 % für ersparte Aufwendungen berechnen. Dem Gast steht es in jedem Fall frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von MAX & MORITZ APPARTEMENTS höher als 10 % des Übernachtungspreises sind.
V. Nutzungsbedingungen
1. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei insbesondere wegen einzuhaltender Brandschutzvorschriften als Erwachsene.
2. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Zimmern, insbesondere über Plattformen wie „Airbnb“, ist untersagt, soweit nicht der Gast und MAX & MORITZ APPARTEMENTS ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Die Anzahl der Personen, die sich im überlassenen Gästezimmer aufhalten, darf die im Rahmen der Reservierung angegebene Anzahl von übernachtenden Personen nicht überschreiten.
Bei einem schuldhaften Verstoß des Gastes gegen die vorgenannten Regelungen in dieser Ziff. V. 2. ist MAX & MORITZ APPARTEMENTS berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu stornieren und vom Gast die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. MAX & MORITZ APPARTEMENTS behält sich darüber hinaus die Geltendmachung von Schadensersatz ausdrücklich vor, wobei in diesem Fall die Vertragsstrafe auf den Schadensersatz entsprechend angerechnet wird.
3. Der Gast hat während seines Aufenthalts in der Unterkunft die dort aushängende Hausordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Parkplatznutzung zu beachten und befolgen.
4. Es ist untersagt, Tabakprodukte (insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Shishas) sowie Tabak- oder Rauchersatzprodukte (insbesondere E-Zigaretten) in den Gästezimmern zu konsumieren.
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung steht es MAX & MORITZ APPARTEMENTS frei, dem Gast die (Grund-)Reinigungskosten für die Beseitigung der Folgen des nicht gestatteten Konsums bzw. eine Reinigungsmehraufwand-Pauschale in Höhe von EUR 100,00 in Rechnung zu stellen („pauschalierter Schadensersatz“). Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Reinigungskosten geringer sind als der pauschalierte Schadensersatz. Sofern der tatsächlich entstandene Schaden über die vorstehende Pauschale hinausgeht, ist MAX & MORITZ APPARTEMENTS berechtigt, die Differenz vom Gast zu verlangen.
VI. Übernachtungspreise und Preise für Nebenleistungen
1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Gästezimmers durch MAX & MORITZ APPARTEMENTS während des Aufenthaltszeitraums. Pro Übernachtung wird – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast – ein voller Übernachtungspreis, ggf. abzüglich ersparter Aufwendungen, soweit nicht in diesen AGB anderweitig geregelt, berechnet.
Falls der Gast bzw. seine Mitreisenden weitere Leistungen der Unterkunft in Anspruch nehmen (wie z. B. Frühstück, kostenpflichtiger Parkplatz, Unterbringung von Haustieren etc.), hat der Gast den jeweiligen Preis für diese Leistungen zusätzlich zum Übernachtungspreis zu zahlen.
2. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. MAX & MORITZ APPARTEMENTS hat das Recht, die Preise bis 20 Tage vor dem Anreisetag angemessen, höchstens jedoch um 15 % zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und dem Anreisetag mehr als vier (4) Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % steht dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu, das er spätestens binnen fünf (5) Tage nach Mitteilung der Preiserhöhung in Textform gegenüber MAX & MORITZ APPARTEMENTS ausüben kann.
3. Die in der Reservierung ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie aller gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, gilt bezüglich der Zahlungsbedingungen, das Folgende:
Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen (wie ggf. kostenpflichtige Parkplatznutzung, Frühstück, Gebühren für Haustiere und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind) sind – sofern es sich um einfache Reservierungen handelt – spätestens bei Ankunft des Gastes in der Unterkunft im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung.
Sofern es sich um garantierte Reservierungen oder Prepaid handelt, sind die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen (wie ggf. kostenpflichtige Parkplatznutzung, Frühstück, Gebühren für Haustiere und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind), im Voraus, spätestens jedoch bis zum Ablauf des Tages, an dem eine kostenfreie Stornierung letztmalig vor dem Anreisetag möglich ist, oder, falls keine kostenfreie Stornierung oder Änderung möglich sein sollte, sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist MAX & MORITZ APPARTEMENTS berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu stornieren. Ziffer III.3 Abs. 2 findet Anwendung.
2. Unbeschadet Ziffer VII.1. ist MAX & MORITZ APPARTEMENTS berechtigt, vom Gast bereits bei Reservierung eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder eine angemessene Sicherheit in Form einer Kaution zu verlangen.
3. MAX & MORITZ APPARTEMENTS akzeptiert Bargeld in Euro, Überweisungen und PayPal.
Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung von MAX & MORITZ APPARTEMENTS zulässig.
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
VIII. Sonderbedingungen für Gruppenreisen/Reisegruppen
1. Eine Gruppenreise bzw. Reisegruppe liegt vor, sofern
- 1. über die Website von MAX & MORITZ APPARTEMENTS eine oder mehrere Reservierungen für
- • insgesamt fünf (5) Zimmer oder
- • insgesamt neun (9) Gäste
vorgenommen werden, bei dem sich der Übernachtungszeitraum von mindestens einer Nacht überschneidet. Dies gilt auch, wenn die Buchung nur unter einem Namen erfolgt.
- 2. per E-Mail, Telefon, Fax oder direkt in der Unterkunft eine Reservierung für
- • mindestens 9 Gäste und
- • mindestens fünf (5) Zimmer
vorgenommen wird.
2. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gelten für eine Gruppenreise/Reisegruppe nachfolgende Ziffern 3. bis 11.:
3. Bei der Reservierung ist für die Reisegruppe gegenüber MAX & MORITZ APPARTEMENTS ein Ansprechpartner („Gesamtverantwortlicher“) zu benennen.
4. Bis spätestens 12 Uhr, sieben (7) Tage vor Anreisetag, ist MAX & MORITZ APPARTEMENTS eine Namensliste mit allen Teilnehmern vorzulegen.
5. Mit der Reservierungsbestätigung durch MAX & MORITZ APPARTEMENTS erhält der Gesamtverantwortliche die Angaben zur Reservierung, Angaben zum Check-In sowie ggf. zur Sicherheitsleistung und sonstigen Zahlungsbedingungen. Buchungen von Gruppenreisen sind stets garantierte Reservierungen im Sinne von Ziffer III.1.
6. Der Gesamtbetrag der Übernachtungskosten ist per Banküberweisung auf das Bankkonto von MAX & MORITZ APPARTEMENTS zu zahlen, das in der Reservierungsbestätigung angegeben ist oder MAX & MORITZ APPARTEMENTS dem Gesamtverantwortlichen nach Abschluss der Reservierung mitteilt. Etwaige Gebühren für Auslandsüberweisungen, die MAX & MORITZ APPARTEMENTS für die Zahlung der Gruppenreise belastet wurden, hat die Reisegruppe spätestens bei Ankunft in der Unterkunft in voller Höhe auszugleichen.
7. Die Übernachtungskosten der Reisegruppe inklusive Kosten für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer VII.1. sind im Voraus, spätestens 12:00 Uhr, 28 Tage vor dem Anreisetag, oder, falls die Reservierung innerhalb von weniger als 28 Tagen vor dem Anreisetag erfolgt, sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, ist MAX & MORITZ APPARTEMENTS zur Stornierung des Beherbergungsvertrags berechtigt (vgl. Ziff. XIII.1); in diesem Fall kann MAX & MORITZ APPARTEMENTS die für die Reisegruppe reservierten Gästezimmer (ohne weitere Information an den Gesamtverantwortlichen) anderweitig vermieten, ohne dass die Gäste hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber MAX & MORITZ APPARTEMENTS geltend machen können.
8. Es gelten die Reservierungsbedingungen gemäß Ziff. III.
9. MAX & MORITZ APPARTEMENTS stellt der Reisegruppe die gebuchten Gästezimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
10. MAX & MORITZ APPARTEMENTS ist berechtigt, bei Ankunft der Reisegruppe in der Unterkunft eine Sicherheit in Höhe von bis zu EUR 50,00 pro gebuchtem Zimmer (bar oder per paypal) für etwaige sonstige Kosten (mögliche Beschädigungen etc.) zu verlangen.
11. Die Reisegruppe erhält von MAX & MORITZ APPARTEMENTS Sammelrechnungen, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben werden.
IX. Haftung von MAX & MORITZ APPARTEMENTS
1. MAX & MORITZ APPARTEMENTS haftet unbeschränkt für von MAX & MORITZ APPARTEMENTS zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Sach- und Vermögensschäden, die von MAX & MORITZ APPARTEMENTS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet MAX & MORITZ APPARTEMENTS nur bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung von MAX & MORITZ APPARTEMENTS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer X. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von MAX & MORITZ APPARTEMENTS auftreten, hat der Gast dies unverzüglich gegenüber MAX & MORITZ APPARTEMENTS bzw. dem Unterkunftspersonal vor Ort anzuzeigen. MAX & MORITZ APPARTEMENTS wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen haftet MAX & MORITZ APPARTEMENTS dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB).
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass MAX & MORITZ APPARTEMENTS nicht für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Fahrzeugen (hierunter fallen auch Fahrräder) haftet, vgl. § 701 Abs. 4 BGB.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Unterkunftsgarage oder auf dem Unterkunftsparkplatz gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, findet bezüglich der Haftung von MAX & MORITZ APPARTEMENTS für ein Abhandenkommen oder Beschädigungen des auf dem Unterkunftsgrundstücks abgestellten Fahrzeugs Ziffer X.1 Anwendung.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Unterkunftsgarage oder auf dem Unterkunftsparkplatz unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Vertragsverhältnis zustande. MAX & MORITZ APPARTEMENTS übernimmt keinerlei Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigungen des auf dem Unterkunftsgrundstück abgestellten Fahrzeugs.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden von der Unterkunft mit Sorgfalt behandelt. Zur Annahme und Aufbewahrung von Post und Warensendungen für den Gast bedarf es der vorherigen Absprache mit der Unterkunft. Eine Verpflichtung zur Annahme und Aufbewahrung der Unterkunft besteht jedoch nicht.
6. Ein etwaig zur Verfügung gestelltes Internet über W-LAN-Empfang stellt eine freiwillige Leistung von MAX & MORITZ APPARTEMENTS dar. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit haftet MAX & MORITZ APPARTEMENTS nicht für Schäden, die durch den Ausfall des Internets entstehen.
Bei der Nutzung unseres WLAN-Internetzugangs sind die Bestimmungen des gesetzlich gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten.
X. Diebstahl und Beschädigungen
Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Gästezimmer hat der Gast das Unterkunftspersonal unverzüglich zu informieren.
XI. Haustiere
Das Mitbringen von Hunden, Katzen und anderen Tieren (nachfolgend „Haustiere“ genannt) ist nicht gestattet. Nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Zustimmung durch MAX & MORITZ APPARTEMENTS sind Blinden-, Gehörlosen- sowie vergleichbare Servicehunde, auf die der Gast nachweislich angewiesen ist, gestattet.
XII. Beendigung des Beherbergungsvertrags
1. MAX & MORITZ APPARTEMENTS ist zur Stornierung des Beherbergungsvertrags berechtigt, wenn der Gast eine von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder eine von ihm geschuldete Kaution nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet. Ziffer III.3 Abs. 2 findet Anwendung.
2. MAX & MORITZ APPARTEMENTS ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag insbesondere dann zu stornieren und ggf. Schadensersatz zu verlangen, wenn
(i) höhere Gewalt oder andere von MAX & MORITZ APPARTEMENTS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen,
(ii) Zimmer schuldhaft oder wegen irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (wobei wesentlich in diesem Zusammenhang die Identität, die Zahlungsfähigkeit sowie der Aufenthaltszweck oder auch das Erfüllen des Merkmals „Reisegruppe“ sein können),
(iii) MAX & MORITZ APPARTEMENTS den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Durchführung des Beherbergungsvertrages den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von MAX & MORITZ APPARTEMENTS bzw. dem Unterkunft zuzurechnen ist,
(iv) der Gast während seines Aufenthalts in der Unterkunft unter dem Einfluss von illegalen Substanzen steht, das Gästezimmer für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt oder das Gästezimmer zur Prostitution nutzt bzw. der Zweck und/oder der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
(v) der Gast das Unterkunftspersonal oder andere Unterkunftsgäste trotz Ermahnung wiederholt beleidigt, stört oder anderweitig belästigt,
(vi) der Gast das Zimmer unberechtigt weiter-/untervermietet, oder
(vii) der Gast beim Check In auf Anforderung kein gültiges Ausweisdokument vorlegt, obwohl dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von MAX & MORITZ APPARTEMENTS erforderlich ist (z.B. wenn Zweifel daran bestehen, dass der Gast volljährig ist) und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des betroffenen Gastes den Schutz seiner personenbezogenen Daten erfordern.
3. Im Fall vorstehender Ziffer XIII.2 (i) ist der Gast nicht verpflichtet, den Übernachtungspreis zu entrichten.
In Bezug auf vorstehende Ziffern XIII.2 (ii) bis (vii) findet Ziffer III.3 Abs. 2 Anwendung.
4. Als höhere Gewalt im Sinne vorstehender Ziffer XIII.2. (i) gelten alle betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit in Kauf zu nehmen sind. Hierzu zählen Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlicher Zustand, Terroranschläge, inneren Unruhen, Aufruhr, Streiks, Epidemien, Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, Sturmfluten oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben und vergleichbare Ereignisse. Hierzu zählen auch sämtliche Umstände und direkten wie indirekten Folgen rund um die Thematik des Bestehens und der Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Covid-19) – „Corona“.
XIII. Datenschutz, Minderjährige
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten („Datenverarbeitung“) ist der im Rahmen der Reservierung genannte Rechtsträger. Weitere Hinweise kann der Gast den auf der Webseite von MAX & MORITZ APPARTEMENTS und im Rahmen des Buchungsprozesses abrufbaren Datenschutzhinweisen entnehmen.
Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an MAX & MORITZ APPARTEMENTS übermitteln. Im Rahmen des Abschlusses und der Abwicklung von Beherbergungsverträgen verarbeitet MAX & MORITZ APPARTEMENTS keine wissentlich erlangten personenbezogenen Daten von Minderjährigen.
XIV. EU- Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. An den dort angebotenen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nimmt MAX & MORITZ APPARTEMENTS derzeit nicht teil; die Online-Streitbeilegungs-Plattform kann daher für Gäste von MAX & MORITZ APPARTEMENTS derzeit nicht genutzt werden. MAX & MORITZ APPARTEMENTS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XV. Allgemeine Bestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Unterkunft oder nach Wahl von MAX & MORITZ APPARTEMENTS, Augsburg.
Sofern ein Gast die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Augsburg.
MAX & MORITZ APPARTEMENTS ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
Stand: 07.08.2023